27.11.2018
Heutiges A20-Urteil Rückschlag für die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung

„Mit großem Bedauern nehmen wir im Fehmarnbelt Business Council (FBBC) die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig auf. Der Erfolg des Fehmarnbelt-Tunnels für die Wirtschaft in der Fehmarnbelt-Region hängt maßgeblich von der Erreichbarkeit über eine intakte, bedarfsorientierte Anbindung ab, die nun durch weitere Verzögerungen im Planungsprozess ferner in die Zukunft rückt. Die A20 bildet einen zentralen Bestandteil der Straßen-Hinterlandanbindung des Fehmarnbelt-Tunnels. Die Ableitung der Verkehre aus Skandinavien über die A20 mit einer zusätzlichen Elbquerung westlich von Hamburg stellt eine zentrale Entlastung des Verkehrs-Knotens Hamburg dar und sollte möglichst zügig umgesetzt werden“, so Siegbert Eisenach, Vorsitzender des Fehmarnbelt Business Councils.